Die CSM·RA-Verordnung • Prozess und Nachweisführung
Die gesetzliche Forderung auf europäischer Ebene für die Durchführung eines Risikomanagements bei Änderungen an Teilsystemen des Eisenbahnsystems gemäß lnteroperabilitätsrichlinie 2008/57/EG wurde 2009 mit Einführung der Verordnung (EG) Nr. 352n009 -CSM-RA
(Common Safety Methods - Risk Assessment) erwirkt.
Die Anwendung eines geeigrieten Risikomanagements im Sinne der (SM-Verordnung ist somit bei Änderungen an allen Teilsystemen - zum Beispiel an Fahrzeugen, Infrastruktur, Betriebs- oder lnstandhaltungsprozessen - zu berücksichtigen.
Somit ist eine strukturierte und dokumentierte Vorgehensweise zur Identifikation von Gefährdungen, der Risikoeinschätzung, der Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen zur Beherrschung sowie die entsprechende Nachweisführung gesetzlich gefordert.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 402/2013 und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1136 wurde die Verordnung (EG) Nr. 352/2009 mittlerweile ersetzt und erweitert.
In diesem Seminar lernen Sie Hintergründe und Möglichkeiten zur Anwendung/Durchführung des geforderten Risikomanagements l:ennen. Des Weiteren wird Ihnen die Anwendung in der Praxis nähergebracht.
Weitere Informationen...
Veranstaltungsinformation
Datum | 09.11.2021 |
Veranstaltungsende | 10.11.2021 |
Teilnahmegebühr zzgl. MwSt | 1,400.00€ |
Seminarort | AEbt Angewandte Eisenbahntechnik CERTIFER GmbH - Nürnberg |