Bewertung des „Requirement Capture“ nach EU2018/545 Artikel 13

Spätestens seit dem 4. Eisenbahnpaket und der damit verbundenen Fahrzeuggenehmigung durch die europäische Eisenbahnagentur (ERA) nach den Vorgaben der EU2018/545 wird der Nachweis der Erfüllung des Artikel 13 zwingend erforderlich. Näheres dazu können Sie auch dem Leitfaden ERA-PRG-005/02-361 Kapitel 3.3 entnehmen.

Wir, die AEbt Angewandte Eisenbahntechnik Certifer GmbH, prüfen und bewerten als unabhängige Bewertungsstelle (UBS) oder Assessment Body (AsBo) diese Anforderungen und können Ihnen die Erfüllung des Artikel 13 EU2018/545 separat oder zusätzlich im Zuge einer laufenden CSM-RA Bewertung bestätigen