Personenschutz

Arbeitssicherheit

Im eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahren sind die Belange der Arbeitssicherheit und des Arbeitnehmerschutzes von der jeweiligen Eisenbahnbehörde zu berücksichtigen. Die eisenbahnrechtlichen Bewilligungen dürfen nur erteilt werden, wenn Arbeitnehmerschutzvorschriften der Genehmigung nicht entgegenstehen und zu erwarten ist, dass Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vermieden werden.
 
Auf europäischer Ebene gilt es, die unterschiedlichen nationalen Anforderungen an den ArbeitnehmerInnenschutz und die Arbeitssicherheit zusammenzubringen. Dies gilt insbesondere für den grenzüberschreitenden Verkehr.
 
Als Sachkundige und Designated Body für ArbeitnehmerInnenschutz und Arbeitssicherheit bietet AEbt umfangreiche Dienstleistungen:
  • Klärung der unterschiedlichen Anforderungen der jeweiligen nationalen Behörden, wie
    BMVIT in AT (inklusive Verkehrs-Arbeitsinspektorat VAI), EBA in D (Unterbeachtung der Eisenbahnunfallkasse EUK und Berufsgenossenschaften BG) sowie BAV in CH.
  • Gefährdungs- und Gefahrenanalyse mit dem Schwerpunkt ArbeitnehmerInnenschutz und Arbeitssicherheit (Bedienung, Wartung und Instandhaltung, etc...).
  • Bewertung von Schienenfahrzeugen bzgl. der Einhaltung der Anforderungen des ArbeitnehmerInnenschutz und der Arbeitssicherheit unter anderem durch Fahrzeugbegehungen.
  • Erstellung von Gutachten gemäß den jeweiligen gültigen Gesetzen zur Vorlage bei den genannten nationalen Behörden.
  • Erstellung von Einzeldossiers über die Einhaltung der jeweiligen nationalen Anforderungen.