CSM-Ihr Assessment Body für Europa

Risikomanagementverfahren nach CSM-Verordnung

Wir bieten Herstellern, Eisenbahnverkehrsunternehmen und Infrastrukturbetreibern Experten für die Klärung von Anforderungen bei allen Verfahrensschritten nach der CSM-Verordnung (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 402/2013 in Verbindung mit Nr. 2015/1136 an.
 
Seit dem 01.07.2012 gilt die CSM-Verordnung (ehem. Verordnung (EG) Nr. 352/2009), zur Festlegung einer gemeinsamen europäischen Sicherheitsmethode für die Beurteilung und Bewertung von Risiken
  • für alle strukturellen Teilsysteme des Bahnsystems
  • bei jeder sicherheitsrelevanten Änderung bzw. einer Neuentwicklung
  • bei nationalen Zulassungen von Teilsystemen.
Der Risikomanagementprozess - weitestgehend konform mit der Entwicklung nach EN 50126 - besteht im Wesentlichen aus den drei Schritten:
  • Vorläufige Systemdefinition und Gefährdungsermittlung
  • Risikoanalyse und Risikoevaluierung
  • Nachweis der Erfüllung der ermittelten Sicherheitsanforderung
Wir begleiten Sie gerne frühzeitig im Risikomanagementprozess und stehen Ihnen bei der Bewertung der geforderten Nachweisdokumentation zum Risikomanagementverfahren entsprechend der CSM Verordnung zur Seite.
 
Die AEbt Certifer Inspektionsstelle bietet darüber hinaus die Bewertung der Anforderungen aus Artikel 13 (EU) 2018/545 „Requirement Capture“ nach Checkliste als eigenes Kapitel im Sicherheitsbewertungs-bericht an.
 
Außerdem bieten wir Ihnen für Ihr Projekt abgestimmte
  • Bewertung bei der Sicherheitsnachweisführung von Fahrzeugen / Leit- und Sicherungssystemen / Umrüstungen
  • Bewertung bezüglich RAMS bei Entwicklung von Fahrzeugen / Leit- und Sicherungssystemen / Umrüstungen
  • Bewertung bei der Erstellung von Qualifikationsnachweisen (RAMS)
  • Bewertung hinsichtlich RAMS während des gesamten Lebenszyklus
 

CSM V-Modell